Ein Einkommensvergleich unter der Annahme, daß der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes für die Mitarbeit seiner Mutter ohne Rücksicht auf die Sorgepflicht nach dem ABGB mindestens jenen Betrag aufbringen müsse, den er für eine fremde Hilfskraft zahlen müsse, ist durch die Bestimmung des § 13 Abs 4 KOVG nicht gedeckt.Ein Einkommensvergleich unter der Annahme, daß der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes für die Mitarbeit seiner Mutter ohne Rücksicht auf die Sorgepflicht nach dem ABGB mindestens jenen Betrag aufbringen müsse, den er für eine fremde Hilfskraft zahlen müsse, ist durch die Bestimmung des Paragraph 13, Absatz 4, KOVG nicht gedeckt.