Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0735/61

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0735/61

Entscheidungsdatum

21.02.1963

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG 1957. Sind die festgestellten Gesundheitsschädigungen nur zur Hälfte auf die Dienstleistung zurückzuführen und wurde nach Paragraph 7, KOVG 1957 ein Wert von 50 von Hundert ermittelt, so kann im Paragraph 8, Verfahren kein höherer zustandekommen. Unterbleiben daher nicht wesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1961000735.X02

Im RIS seit

27.03.2001

Dokumentnummer

JWR_1961000735_19630221X02

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