Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0379/61
Entscheidungsdatum
06.07.1962
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1660/60 E 9. Juni 1962 RS 1
Stammrechtssatz
Aus § 90 KOVG ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer klinischen Begutachtung.Aus Paragraph 90, KOVG ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer klinischen Begutachtung.
Schlagworte
Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die
Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter
Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961000379.X02
Dokumentnummer
JWR_1961000379_19620706X02