Verwaltungsgerichtshof
06.07.1962
0379/61
GRS wie 1660/60 E 9. Juni 1962 RS 1
Aus § 90 KOVG ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer klinischen Begutachtung.Aus Paragraph 90, KOVG ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer klinischen Begutachtung.