Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1962

Geschäftszahl

0379/61

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1660/60 E 9. Juni 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 90, KOVG ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer klinischen Begutachtung.