Eine Landesregierung kann im Hinblick auf die Landeskompetenz für Stiftungen und Fonds über die rechtliche Existenz und die Aufhebung der Rechtspersönlichkeit sowie über die Vertretung solcher Zweckvermögen authentisch Auskunft geben (hier: über das in den Landesfonds übernommene und in das Eigentum des Landes Salzburg übergegangene Zweckvermögen des St. Johann-Spitals in Salzburg.