Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1731/59

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1731/59

Entscheidungsdatum

03.07.1962

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14542;

Rechtssatz

Verkäufe gegen Rechnung auf fingierte Abnehmer bzw gegen Zettel, die dann vernichtet werden, stellen Zuwiderhandlungen gegen die Buchführungsvorschriften dar, die die Behörde zur Schätzung berechtigen. Überdies ergibt sich in solchen Fällen ein Verstoß gegen das dem Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung entspringende Erfordernis, daß jede Buchung belegmäßig nachzuweisen ist.

*

E 3.7.1962, 1731/59 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959001731.X01.1

Im RIS seit

03.07.1962

Dokumentnummer

JWR_1959001731_19620703X01

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