Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1255/58

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1255/58

Entscheidungsdatum

18.01.1960

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y11907;

Rechtssatz

Die rechtswidrige Übung des freien Ermessens darf nicht vermutet werden. Sie kann nur dann angenommen werden, wenn sich in den Akten des Verwaltungsverfahrens bestimmte Anhaltspunkte für eine derartige Annahme finden oder wenn die Partei Umstände dartut, die eine solche Annahme rechtfertigen.

*

E 18.1.1960, 1255/58 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958001255.X01

Im RIS seit

18.01.1960

Dokumentnummer

JWR_1958001255_19600118X01

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