Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 1825 F/1958
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1268/56
Entscheidungsdatum
09.05.1958
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Hat der Steuerpflichtige selbst zugegeben, daß der in seinen Steuererklärungen ausgewiesene Gewinn den Tatsachen nicht entspricht und weist seine Buchführung in den betreffenden Jahren schwere formelle und materielle Mängel auf und hat der Steuerpflichtige selbst seine nachträgliche Erklärung als Selbstanzeige bezeichnet, dann kann die Behörde die Anpassung der Investitionsrücklage an den von ihr ermittelten Gewinn mit der Begründung verweigern, daß die seinerzeitige unrichtige Erklärung des Gewinnes auf einem strafbaren Verschulden beruhe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1958:1956001268.X01
Im RIS seit
09.05.1958
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2019
Dokumentnummer
JWR_1956001268_19580509X01