Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4913 A/1959
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0792/55
Entscheidungsdatum
19.03.1959
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz
Beachte
Fortgesetztes Verfahren:
0963/61 E 12. Oktober 1961;
Rechtssatz
Jede bewilligungslose Änderung einer wasserrechtlich bewilligten Anlage ist eine eigenmächtige Neuerung, desgleichen die bewilligungslose Errichtung einer bewilligungsbedürftigen Anlage. Als eigenmächtige Neuerung muß es aber auch angesehen werden, wenn eine bewilligungsbedürftige Anlage nach Erlöschen des Wasserrechtes weiter benützt wird. In einem solchen Fall liegt die Neuerung in der Änderung der rechtlichen Situation, indem die Anlage nunmehr ohne wasserrechtliche Bewilligung betrieben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1955000792.X02
Im RIS seit
05.05.2015
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2015
Dokumentnummer
JWR_1955000792_19590319X02