Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 3746 A/1955
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
3487/53
Entscheidungsdatum
18.05.1955
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Wenn dem schädigenden Ereignis oder den der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnissen nur ein ursächlicher Anteil am dem Leidenszustand zuzumessen ist, dann ist darüber Sachverständigenbeweis zu führen, inwieweit die Gesundheitsschädigung - ausgedrückt in einem Hundertsatz - auf das schädigende Ereignis bzw. auf die der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnisse ursächlich zurückzuführen ist. Die Einschätzung des Verschlimmerungsanteiles ist zu begründen.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1953003487.X01
Dokumentnummer
JWR_1953003487_19550518X01