Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0605/52

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 3680 A/1955

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0605/52

Entscheidungsdatum

14.03.1955

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn die einzelnen aus einem Gesamtvorsatz begangenen Zuwiderhandlungen vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform und der äußeren Begleitumstände, verbunden mit einer zeitlichen Kontinuität, in einem Zusammenhang stehen, dann liegt ein fortgesetztes Delikt vor und es kann nicht von "verschiedenen selbständigen Taten" im Sinne des Paragraph 22, VStG gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1955:1952000605.X02

Im RIS seit

16.05.2002

Dokumentnummer

JWR_1952000605_19550314X02

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