Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 0076/51

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2453 A/1952

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

0076/51

Entscheidungsdatum

16.02.1952

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Wenn der Beschädigte weder einen Beruf noch eine berufliche Vorbildung genossen hat, sodaß für die Verweisung auf eine andere Erwerbstätigkeit der gesamte Arbeitsmarkt offensteht, dann ergibt sich die Regel, daß die manuellen Arbeitsgebiete des allgemeinen Arbeitsmarktes im Rahmen ihrer beruflichen Zumutbarkeit gleichwertig sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1951000076.X04

Im RIS seit

24.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1951000076_19520216X04

Navigation im Suchergebnis