Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0076/51

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2453 A/1952

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

0076/51

Entscheidungsdatum

16.02.1952

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Wird die Erwerbsfähigkeit nur durch Gesundheitsschädigung gemindert, die als Dienstbeschädigungen anerkannt sind, so hat der ärztliche Sachverständige den Leidenszustand des Beschädigten festzustellen und zu beurteilen, welche Betätigungen der Beschädigte nach seiner körperlichen und geistigen Verfassung noch zu verrichten imstande ist; sodann hat die Behörde zu prüfen, welche Beschäftigung dem Beschädigten billigerweise zugemutet werden kann und welcher Dienstnehmergruppe er nach seinem früheren Beruf zuzurechnen ist (Eine zur Zeit der Einschätzung ausgeübte Erwerbstätigkeit kommt nur als Anzeichen einer bestimmten körperlichen oder geistigen Eignung in Betracht).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1951000076.X02

Im RIS seit

24.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1951000076_19520216X02

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