Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0335/49

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 1569 A/1950

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

0335/49

Entscheidungsdatum

26.06.1950

Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Notstandpolizeiliche Maßnahmen beruhen auf gesetzlich angeordneten Zwangsbefugnissen, die die Behörde in die Lage versetzen, bei unmittelbar drohendem Gefahrenfall ohne Einhaltung verfahrensrechtlicher Normen und ohne Erlassung eines Bescheides auf Gefahr und Kosten einer dritten Person einen Zustand durch unmittelbare Handlungen sicherzustellen, wie er sonst nur durch Erlassung eines Bescheides und dessen Vollstreckung durch Ersatzvornahme erreichbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949000335.X08

Im RIS seit

29.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2008

Dokumentnummer

JWR_1949000335_19500626X08

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