Ausführungen zu der Frage, ob die Behörde im Beschwerdefall
eine Buchhaltung verwerfen konnte, weil Belege für einen
bestimmten Zeitraum fehlten; der Beschwerdeführer hatte Beweise
dafür angeboten, daß die Belege vorhanden und ordnungsmäßig
geführt, jedoch von den Besatzungstruppen vernichtet worden
seien.
*
E 29.3.1949, 1403/48 #1 VwSlg 0087 F/1949;