Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1949

Geschäftszahl

1403/48

Beachte

y14593;

Rechtssatz

Ausführungen zu der Frage, ob die Behörde im Beschwerdefall

eine Buchhaltung verwerfen konnte, weil Belege für einen

bestimmten Zeitraum fehlten; der Beschwerdeführer hatte Beweise

dafür angeboten, daß die Belege vorhanden und ordnungsmäßig

geführt, jedoch von den Besatzungstruppen vernichtet worden

seien.

*

E 29.3.1949, 1403/48 #1 VwSlg 0087 F/1949;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1949:1948001403.X01