Verwaltungsgerichtshof
29.03.1949
1403/48
y14593;
Ausführungen zu der Frage, ob die Behörde im Beschwerdefall
eine Buchhaltung verwerfen konnte, weil Belege für einen
bestimmten Zeitraum fehlten; der Beschwerdeführer hatte Beweise
dafür angeboten, daß die Belege vorhanden und ordnungsmäßig
geführt, jedoch von den Besatzungstruppen vernichtet worden
seien.
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E 29.3.1949, 1403/48 #1 VwSlg 0087 F/1949;
ECLI:AT:VWGH:1949:1948001403.X01