Begründung
Mit Schriftsatz vom 22. Jänner 2024 zog das antragstellende Verwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.