Verfassungsgerichtshof
27.02.2024
G2475/2023
Einstellung des Verfahrens
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Mit Schriftsatz vom 22. Jänner 2024 zog das antragstellende Verwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
ECLI:AT:VFGH:2024:G2475.2023