Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Geschäftszahl
E459/2024
Entscheidungsdatum
27.02.2024
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Zuständigkeit des VfGH
Rechtssatz
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezieht sich auf eine nicht näher bezeichnete Entscheidung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien und betrifft damit einen Akt der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Zuständigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E459.2024
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2024
Dokumentnummer
JFR_20240227_24E00459_01