Verfassungsgerichtshof
27.02.2024
E459/2024
Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Zuständigkeit des VfGH
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezieht sich auf eine nicht näher bezeichnete Entscheidung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien und betrifft damit einen Akt der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
ECLI:AT:VFGH:2024:E459.2024