Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
E1607/2023
Entscheidungsdatum
19.09.2023
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Asylstatus betreffend die westliche Orientierung, das Erscheinungsbild, die Einstellung und die Lebensgestaltung einer Staatsangehörigen von Afghanistan
Rechtssatz
Unter Zugrundelegung des Akteninhaltes sind die vom BVwG getroffenen Ausführungen im Hinblick auf die fehlende "westliche Orientierung" vor allem bezogen auf die in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck kommende Einstellung und die Lebensgestaltung der Beschwerdeführerin (etwa im Zusammenhang mit der vorübergehenden Trennung von ihrem Ehemann und der Übersiedlung in ein Frauenhaus) nicht nachvollziehbar. Wegen dieser maßgeblichen Aktenwidrigkeit in einem wesentlichen Entscheidungspunkt hat das BVwG das angefochtene Erkenntnis bereits aus diesem Grund mit Willkür belastet.
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Verhandlung mündliche
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E1607.2023
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2024
Dokumentnummer
JFR_20230919_23E01607_01