Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.2023

Geschäftszahl

E1607/2023

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Asylstatus betreffend die westliche Orientierung, das Erscheinungsbild, die Einstellung und die Lebensgestaltung einer Staatsangehörigen von Afghanistan

Rechtssatz

Unter Zugrundelegung des Akteninhaltes sind die vom BVwG getroffenen Ausführungen im Hinblick auf die fehlende "westliche Orientierung" vor allem bezogen auf die in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck kommende Einstellung und die Lebensgestaltung der Beschwerdeführerin (etwa im Zusammenhang mit der vorübergehenden Trennung von ihrem Ehemann und der Übersiedlung in ein Frauenhaus) nicht nachvollziehbar. Wegen dieser maßgeblichen Aktenwidrigkeit in einem wesentlichen Entscheidungspunkt hat das BVwG das angefochtene Erkenntnis bereits aus diesem Grund mit Willkür belastet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:2023:E1607.2023