Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
18986
Geschäftszahl
U3092/09
Entscheidungsdatum
28.01.2010
Index
41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm
EMRK Art8AsylG 1997 §7, §8
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander
sowie im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch
Ausweisung einer Asylwerberin ohne rechtliche Grundlage; keine
rechtskräftige Entscheidung über Asylabweisung und Nichtzuerkennung
subsidiären Schutzes nach aufhebendem Erkenntnis des VfGH
Rechtssatz
Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung des AsylGH (zur Gänze mangels Gliederung in Spruchpunkte) durch E v 01.07.09, U954/09; Beschwerde gegen alle drei Spruchpunkte des Bundesasylamtes daher wieder offen.
Abspruch nur über die Ausweisung in der nunmehr angefochtenen Entscheidung, keine Auseinandersetzung mit der Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. (Asylabweisung) und II. (Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Armenien).Abspruch nur über die Ausweisung in der nunmehr angefochtenen Entscheidung, keine Auseinandersetzung mit der Beschwerde gegen die Spruchpunkte römisch eins. (Asylabweisung) und römisch zwei. (Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Armenien).
Daher keine rechtskräftige Entscheidung über die Asylabweisung und die Nichtzuerkennung des subsidiären Schutzes zum Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Entscheidung.
Schlagworte
Asylrecht, Fremdenrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben,
Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Aufhebung Wirkung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:U3092.2009
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2011
Dokumentnummer
JFR_09899872_09U03092_01