Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidende Behörde
UVS Salzburg
Dokumenttyp
Rechtssatz
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
5/12544/6-2007th
Entscheidungsdatum
08.06.2007
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Um sich persönlich von einer verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung zu befreien, ist die bloße Erteilung von Weisungen nicht ausreichend, entscheidend ist deren wirksame Kontrolle, wobei das bezügliche Kontrollsystem vom Arbeitgeber darzulegen ist. Ein nur allgemeiner Verweis auf ein Schulungssystem ohne konkrete Ausführungen, wie im gegenständlichen Fall (insb. zur vorgeworfenen Tatzeit) sichergestellt worden wäre, dass die erteilten Anordnungen (Weisungen) von den Mitarbeitern in den Filialen auch tatsächlich befolgt wurden, lässt die Annahme des Vorliegens eines wirksamen Kotrollsystems nicht zu.
Schlagworte
Kontrollsystem, Schulungssystem, verwaltungsstrafrechtliche
Verantwortung, wirksame Kontrolle, erteilte Weisungen
Zuletzt aktualisiert am
30.03.2009
Dokumentnummer
JUR_SA_20070608_5125446_07_02