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Rechtssatz für Senat-AB-06-0004

Entscheidende Behörde

UVS Niederösterreich

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

Senat-AB-06-0004

Entscheidungsdatum

05.01.2011

Rechtssatz

Der gemeinschaftsrechtliche Gesichtspunkt gebietet bei der Setzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nicht nur ein Abstellen auf die strafgerichtlichen Verurteilungen alleine, sondern vor allem auch einen Rückgriff auf das konkrete persönliche Verhalten der in Betracht kommenden Einzelperson.

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011

Dokumentnummer

JUR_NI_20110105_SENAT_AB_2006_0004_01

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