Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: PVAK)

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Rechtssatz für A8-PVAB/21

Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Dokumenttyp

Rechtssatz

Geschäftszahl

A8-PVAB/21

Entscheidungsdatum

05.05.2021

Schlagworte

Protokolle von PVO-Sitzungen

Rechtssatz

Aus Paragraph 14, Absatz eins, PVGO folgt, dass Protokolle nur über ordnungsgemäß einberufene und eröffnete DA-Sitzungen iSd PVGO, nicht aber über informelle Besprechungen („Pausengespräche“) zwischen DA-Mitgliedern zu führen sind. Daher belastet die Weigerung des DA-Vorsitzenden, über die informelle Besprechung zwischen DA-Mitgliedern, die in der 12-Uhr-Pause am 22. Mai 2020 stattfand, ein Protokoll anzufertigen, die Geschäftsführung des DA nicht mit Gesetzwidrigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021

Dokumentnummer

PVABR_20210505_A8_PVAB_21_17

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