Personalvertretungsaufsichtsbehörde
05.05.2021
A8-PVAB/21
Aus Paragraph 14, Absatz eins, PVGO folgt, dass Protokolle nur über ordnungsgemäß einberufene und eröffnete DA-Sitzungen iSd PVGO, nicht aber über informelle Besprechungen („Pausengespräche“) zwischen DA-Mitgliedern zu führen sind. Daher belastet die Weigerung des DA-Vorsitzenden, über die informelle Besprechung zwischen DA-Mitgliedern, die in der 12-Uhr-Pause am 22. Mai 2020 stattfand, ein Protokoll anzufertigen, die Geschäftsführung des DA nicht mit Gesetzwidrigkeit.
ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21