Das ziffernmäßige Resultat der Abstimmung zu TOP 6 wurde im Protokoll nicht festgehalten, weshalb das Protokoll zur Abstimmung über die Enthebung des DA den Vorgaben des § 29 Abs. 2 lit. f PVGO nicht entspricht.Das ziffernmäßige Resultat der Abstimmung zu TOP 6 wurde im Protokoll nicht festgehalten, weshalb das Protokoll zur Abstimmung über die Enthebung des DA den Vorgaben des Paragraph 29, Absatz 2, Litera f, PVGO nicht entspricht.