Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: PVAK)

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Rechtssatz für A7-PVAB/18

Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Dokumenttyp

Rechtssatz

Geschäftszahl

A7-PVAB/18

Entscheidungsdatum

22.05.2018

Schlagworte

Verlesung der TO

Rechtssatz

Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz PVGO verpflichtet den Vorsitzenden einer DA-Sitzung, nach Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses die TO zu verlesen. Da die TO in ihrer aktuellen Form vor Eingehen in die TO am 23. März 2018 nicht verlesen wurde, hat der DA-Vorsitzende entgegen Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz PVGO gehandelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2018:A7.PVAB.18

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018

Dokumentnummer

PVABR_20180522_A7_PVAB_18_03

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