Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Entscheidungsdatum

22.05.2018

Geschäftszahl

A7-PVAB/18

Rechtssatz

Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz PVGO verpflichtet den Vorsitzenden einer DA-Sitzung, nach Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses die TO zu verlesen. Da die TO in ihrer aktuellen Form vor Eingehen in die TO am 23. März 2018 nicht verlesen wurde, hat der DA-Vorsitzende entgegen Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz PVGO gehandelt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:PVAB:2018:A7.PVAB.18