Personalvertretungsaufsichtsbehörde
22.05.2018
A7-PVAB/18
Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz PVGO verpflichtet den Vorsitzenden einer DA-Sitzung, nach Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses die TO zu verlesen. Da die TO in ihrer aktuellen Form vor Eingehen in die TO am 23. März 2018 nicht verlesen wurde, hat der DA-Vorsitzende entgegen Paragraph 5, Absatz 2, erster Satz PVGO gehandelt.
ECLI:AT:PVAB:2018:A7.PVAB.18