Die belangte Behörde hat von Amts wegen zu überprüfen, ob die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten iSd § 3 Abs 1 VStG gegeben ist (VwGH 22.9.1992, 92/06/0087). Dies umso mehr, wenn ihr der Umstand bekannt ist, dass für die beschuldigte Person bereits ein Sachwalter bestellt ist.Die belangte Behörde hat von Amts wegen zu überprüfen, ob die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG gegeben ist (VwGH 22.9.1992, 92/06/0087). Dies umso mehr, wenn ihr der Umstand bekannt ist, dass für die beschuldigte Person bereits ein Sachwalter bestellt ist.