Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Geschäftszahl
KLVwG-1388/4/2015
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
17.07.2015
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Da im gegenständlichen Beschwerdefall sowohl die Sachfragen als auch die Rechtsfragen (wurde ein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt) einfach sind, liegen schon aus diesem Grund die Voraussetzungen des § 40 Abs 1 VwGVG nicht vor.Da im gegenständlichen Beschwerdefall sowohl die Sachfragen als auch die Rechtsfragen (wurde ein Fahrzeug zum Tatzeitpunkt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt) einfach sind, liegen schon aus diesem Grund die Voraussetzungen des Paragraph 40, Absatz eins, VwGVG nicht vor.
Schlagworte
Verfahrenshilfe, einfache Rechtsfrage, einfache Sachfrage, Alkohol
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGKA:2015:KLVwG.1388.4.2015
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2016
Dokumentnummer
LVWGR_KA_20150717_KLVwG_1388_4_2015_01