Anfechtung beim BVwG/VwGH/VfGH
VwGH-Beschwerde abgewiesen (VwGH-Zl.
2004/06/0086)
Gegen diesen Bescheid wurde zu Zl. 2004/06/0086 Beschwerde an
den Verwaltungsgerichtshof (
VwGH) erhoben. Der VwGH hat
mit Verfügung vom 16. Juni 2004, Zl. 2004/06/0086-2, gemäß §
35 Abs 3 VwGG das Vorverfahren eingeleitet.
Mit Erkenntnis vom 21. Oktober 2004, Zl. 2004/06/0086-5, hat
der VwGH die
Beschwerde als unbegründet
abgewiesen.
Bescheid aufgehoben (VfGH-Zl. B 764/04)
Gegen diesen Bescheid wurde zu Zl. B 764/04 auch Beschwerde an
den Verfassungsgerichtshof (
VfGH) erhoben. Der VfGH hat
mit Verfügung vom 24. November 2004, Zl. B 764/04-2, gemäß §
83 Abs 1 VfGG das Vorverfahren eingeleitet.
Mit Erkenntnis vom 26. Jänner 2006, Zl. B 764/04-06, hat der
VfGH den
Bescheid aufgehoben und festgestellt, dass der
Beschwerdeführer durch ihn im verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor
dem Gesetz verletzt worden ist.