G307 2263885-2/11E
G307 2263887-2/5E, , G307 2263885-2/11E, G307 2263887-2/5E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 28.04.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Markus MAYRHOLD als Einzelrichter über die Beschwerden 1. der XXXX , geboren am XXXX sowie 2. des XXXX , geboren am XXXX , beide StA.: Rumänien, letzterer gesetzlich vertreten durch die Mutter, gegen die Beschwerden der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Zahlen XXXX und XXXX , zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Markus MAYRHOLD als Einzelrichter über die Beschwerden 1. der römisch 40 , geboren am römisch 40 sowie 2. des römisch 40 , geboren am römisch 40 , beide StA.: Rumänien, letzterer gesetzlich vertreten durch die Mutter, gegen die Beschwerden der Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Zahlen römisch 40 und römisch 40 , zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerden werden als unbegründet a b g e w i e s e n .
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.