W231 2186773-1/15E
W231 2186781-1/16E
W231 2186783-1/10E
Gekürzte Ausfertigung des am 28.05.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Dr. Birgit HAVRANEK als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) XXXX , geb. XXXX (BF1), 2) XXXX , geb. XXXX (BF2) und 3) XXXX , geb. XXXX (BF3), alle StA. Afghanistan, der mj. BF vertreten durch seine Eltern, alle vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst GmbH, jeweils gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 30.11.2017, Zl. XXXX (BF1), XXXX (BF2), Zl. XXXX (BF3), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Dr. Birgit HAVRANEK als Einzelrichterin über die Beschwerden von 1) römisch 40 , geb. römisch 40 (BF1), 2) römisch 40 , geb. römisch 40 (BF2) und 3) römisch 40 , geb. römisch 40 (BF3), alle StA. Afghanistan, der mj. BF vertreten durch seine Eltern, alle vertreten durch die Diakonie Flüchtlingsdienst GmbH, jeweils gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 30.11.2017, Zl. römisch 40 (BF1), römisch 40 (BF2), Zl. römisch 40 (BF3), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht:
I. Den Beschwerden wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, XXXX und mj. XXXX gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.römisch eins. Den Beschwerden wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005, römisch 40 und mj. römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, AsylG 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.
Gemäß § 3 Abs. 4 AsylG 2005 iVm § 3 Abs. 4b AsylG 2005 kommt XXXX , XXXX und mj. XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigten für drei Jahre zu.Gemäß Paragraph 3, Absatz 4, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz 4 b, AsylG 2005 kommt römisch 40 , römisch 40 und mj. römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als Asylberechtigten für drei Jahre zu.
II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX , XXXX und mj. XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 , römisch 40 und mj. römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
Die Revision ist jeweils nicht zulässig.