Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Geschäftszahl
W208 2150232-1
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
19.05.2017
Rechtssatz
Rechtssatz 1
Bei der Beurteilung der Eignung zu Auslandseinsätzen ist ein hoher Maßstab anzulegen. Bereits gehäufte kleinere Disziplinlosigkeiten führen zu einer Aberkennung der Eignung, weil damit eine nicht unbeträchtliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Nichts anderes kann nach Ansicht des BVwG gelten, wenn ein Soldat sich unerlaubter Weise aus dem Einsatzraum entfernt, da er sich damit generell dem Zugriff seiner Kommandanten für Einsatzaufgaben entzieht. Der Umstand, dass gerade keine dienstliche Inanspruchnahme vorliegt oder er dienstfrei hat, erlaubt ihm kein eigenständiges Verlassen des Einsatzraumes.
Schlagworte
Abwesenheit vom Dienst, Eignung - Auslandseinsatz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:W208.2150232.1.01
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2017
Dokumentnummer
BVWGR_20170519_W208_2150232_1_01