Begutachtungsentwürfe

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Zuverlässigkeitsüberprüfungen-Verordnung

Kurztitel

Zuverlässigkeitsüberprüfungen-Verordnung

Titel

Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Festsetzung eines Pauschalbetrags als Ersatz für die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (Zuverlässigkeitsüberprüfungen-Verordnung – ZÜPV)

Abkürzung

ZÜPV

Einbringende Stelle

BMI (Bundesministerium für Inneres)

Beginn der Begutachtungsfrist

30.01.2026

Ende der Begutachtungsfrist

27.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2026

Dokumentnummer

BEGUT_CAC17FF2_40D6_4A71_A593_B29D9A86ACEC

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