Asylgerichtshof (AsylGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für S5 406490-1/2009

Gericht

Asylgerichtshof

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Erkenntnis

Geschäftszahl

S5 406490-1/2009

Entscheidungsdatum

20.05.2009

Rechtssatz

Rechtssatz 2

Der mentale Stress bei einer Abschiebung selbst ist ebenfalls kein ausreichendes "real risk" und ergibt sich auch aus der ärztlichen Stellungnahme Dr. römisch 40 vom 18.3.2009 keine akute, hohe Selbstmordgefahr der 3.-Beschwerdeführerin im Falle ihrer Abschiebung (vielmehr sei eine vorübergehende Verschlechterung ihrer Befindlichkeit nicht auszuschließen, vergleiche Aktenseite 57 des Verwaltungsaktes der 3.-Beschwerdeführerin).

Schlagworte

gesundheitliche Beeinträchtigung, real risk, Überstellungsrisiko (ab 08.04.2008)

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2009

Dokumentnummer

ASYLGHR_20090520_S5_406_490_1_2009_02

Navigation im Suchergebnis