(1)Absatz eins,Die Mandate der Organe des Notariates, die am 27. April 1945 im Gebiet der Republik Österreich bestanden, sind erloschen. Das Staatsamt für Justiz bestimmt den Zeitpunkt für die Wahl der nunmehr nach der Notariatsordnung zu bestellenden Organe. Es ist ermächtigt, durch Verordnung den Wahlvorgang näher zu regeln.