(3)Absatz 3,Zur Erstreckung der Fristen nach § 9 genügt die Zustellung des Schriftsatzes an denjenigen, gegen den die Anfechtung stattfinden soll.Zur Erstreckung der Fristen nach Paragraph 9, genügt die Zustellung des Schriftsatzes an denjenigen, gegen den die Anfechtung stattfinden soll.