Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 59
Inkrafttretensdatum
04.09.1900
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 59.
Die nicht unterzeichneten Mächte, welche auf der internationalen Friedenskonferenz vertreten waren, können diesem Übereinkommen beitreten. Sie haben zu diesem Zwecke ihren Beitritt den vertragschließenden Mächten mittels einer schriftlichen Anzeige bekannt zu geben, welche an die niederländische Regierung zu richten und von dieser allen übrigen vertragschließenden Mächten mitzuteilen ist.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012
Gesetzesnummer
10000020
Dokumentnummer
NOR12000487
Alte Dokumentnummer
N1191310739Q