Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 58
Inkrafttretensdatum
04.09.1900
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Allgemeine Bestimmungen.
Artikel 58.
Dieses Übereinkommen soll möglichst bald ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen im Haag hinterlegt werden.
Über die Hinterlegung jeder Ratifikation ist ein Protokoll aufzunehmen, von welchem jeder auf der internationalen Friedenskonferenz im Haag vertreten gewesenen Macht im diplomatischen Wege eine beglaubigte Abschrift zu übermitteln ist.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012
Gesetzesnummer
10000020
Dokumentnummer
NOR12000486
Alte Dokumentnummer
N1191310738Q