§ 68a.Paragraph 68 a,
(1)Absatz eins,§ 2, § 3 Abs. 1 bis 6, § 3a Abs. 2 und 3, § 4, § 17b Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 22 Abs. 2 und § 38 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 96/1993 treten mit Inkrafttreten des EWR-Abkommens *1) für Österreich in Kraft. § 8 Abs. 2 und Abs. 5a sowie § 36 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2002 treten einen Monat nach dem der Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2002 folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 2,, Paragraph 3, Absatz eins bis 6, Paragraph 3 a, Absatz 2 und 3, Paragraph 4,, Paragraph 17 b, Absatz 2,, Paragraph 20, Absatz 2,, Paragraph 22, Absatz 2 und Paragraph 38, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1993, treten mit Inkrafttreten des EWR-Abkommens *1) für Österreich in Kraft. Paragraph 8, Absatz 2 und Absatz 5 a, sowie Paragraph 36, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2002, treten einen Monat nach dem der Kundmachung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2002, folgenden Monatsersten in Kraft.
§ 36 Abs. 3 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.Paragraph 36, Absatz 3, tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
(2)Absatz 2,Die §§ 9 Abs. 2, 12 Abs. 4 und 5, 14, 17 Abs. 3 und 4, 17 Abs. 6, 17a, 17b Abs. 1, 44 samt Überschrift, 45 samt Überschrift, 46 Abs. 1, 47 Abs. 1 und 2, 48 Abs. 1 und 3, 49, 50, 51 Abs. 1 bis 3, 54 und 55 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 65/2002, treten mit 1. Juli 2002, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung des Verwaltungsreformgesetzes 2001 folgenden Monatsersten in Kraft. Die zum In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt anhängigen Verfahren sind nach der vorher geltenden Rechtslage weiterzuführen.Die Paragraphen 9, Absatz 2, 12, Absatz 4 und 5, 14, 17 Absatz 3 und 4, 17 Absatz 6, 17 a, 17 b, Absatz eins, 44, samt Überschrift, 45 samt Überschrift, 46 Absatz eins, 47, Absatz eins und 2, 48 Absatz eins und 3, 49, 50, 51 Absatz eins bis 3, 54 und 55 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes 2001, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2002,, treten mit 1. Juli 2002, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung des Verwaltungsreformgesetzes 2001 folgenden Monatsersten in Kraft. Die zum In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt anhängigen Verfahren sind nach der vorher geltenden Rechtslage weiterzuführen. (3)Absatz 3,§ 3b tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft. Die zu diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren sind nach der vorher geltenden Rechtslage weiterzuführen.Paragraph 3 b, tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft. Die zu diesem Zeitpunkt anhängigen Verfahren sind nach der vorher geltenden Rechtslage weiterzuführen.
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*1) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.