Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Verbot der Verwendung ungenießbarer Gegenstände und Esswaren, sowie das Verkaufen und Feilhalten solcher mit ungenießbaren Gegenständen versehener Esswaren
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.1975
Außerkrafttretensdatum
31.12.1999
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Titel
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 2. April 1901, womit die Verwendung ungenießbarer Gegenstände für Esswaren, sowie das Verkaufen und Feilhalten solcher mit ungenießbaren Gegenständen versehener Esswaren verboten wird
StF:
RGBl. Nr. 36/1901
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1. 1. 1995
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021
Gesetzesnummer
10010165
Dokumentnummer
NOR11010384
Alte Dokumentnummer
N8190116216R