der Erwerb von Sachen des Schuldners zufolge obrigkeitlicher Verfügung, wenn das Entgelt aus den Mitteln des Schuldners geleistet worden ist. Sind diese Sachen von nahen Angehörigen des Schuldners gemäß § 32 IO erworben worden, so wird vermutet, dass das Entgelt aus den Mitteln des Schuldners geleistet worden ist.der Erwerb von Sachen des Schuldners zufolge obrigkeitlicher Verfügung, wenn das Entgelt aus den Mitteln des Schuldners geleistet worden ist. Sind diese Sachen von nahen Angehörigen des Schuldners gemäß Paragraph 32, IO erworben worden, so wird vermutet, dass das Entgelt aus den Mitteln des Schuldners geleistet worden ist.