Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gerichtsorganisationsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 23
Inkrafttretensdatum
01.07.2014
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GOG
Index
14/02 Gerichtsorganisation
Text
Systemisierungsübersichten
§ 23.Paragraph 23,
Die Übersichten über die Aufteilung der Planstellen für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die einzelnen Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften (Systemisierungsübersichten) sind jährlich einmal, nach Möglichkeit jeweils bis 30. Juni, im Justiz-Intranet zu veröffentlichen (§ 78d). Die Übersichten über die Aufteilung der Planstellen für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die einzelnen Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften (Systemisierungsübersichten) sind jährlich einmal, nach Möglichkeit jeweils bis 30. Juni, im Justiz-Intranet zu veröffentlichen (Paragraph 78 d,).
Im RIS seit
12.06.2014
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2015
Gesetzesnummer
10000009
Dokumentnummer
NOR40162390