zur Anbringung und Empfangnahme der Klage und zu allen den Rechtsstreit betreffenden Processhandlungen, einschließlich derjenigen, welche durch eine Widerklage, durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens, durch den Antrag auf einstweilige Verfügungen, oder durch eine im Sinne des §. 16 erfolgende Klageführung veranlasst werden;zur Anbringung und Empfangnahme der Klage und zu allen den Rechtsstreit betreffenden Processhandlungen, einschließlich derjenigen, welche durch eine Widerklage, durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens, durch den Antrag auf einstweilige Verfügungen, oder durch eine im Sinne des Paragraph 16, erfolgende Klageführung veranlasst werden;