(4)Absatz 4,Das Verfahren wegen Unfähigkeit (Abs. 1 lit. g) und bei der Entsetzung eines Notars im Disziplinarwege (Abs. 1 lit. h) ist im X. Hauptstück geregelt.Das Verfahren wegen Unfähigkeit (Absatz eins, Litera g,) und bei der Entsetzung eines Notars im Disziplinarwege (Absatz eins, Litera h,) ist im römisch zehn. Hauptstück geregelt.