Bundesrecht konsolidiert

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Notariatsordnung § 140

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Notariatsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 75/1871 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1977

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 140

Inkrafttretensdatum

01.05.1977

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Abkürzung

NO

Index

27/02 Notare

Text

Paragraph 140,
  1. Absatz eins,Die Österreichische Notariatskammer setzt sich aus den Notariatskammern Österreichs zusammen. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes und hat ihren Sitz in Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
  2. Absatz 2,Die Österreichische Notariatskammer ist berechtigt, das Staatswappen zu führen; ihr Amtssiegel hat das Staatswappen und die Umschrift “Österreichische Notariatskammer” zu enthalten.

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2020

Gesetzesnummer

10001677

Dokumentnummer

NOR40015800

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1871/75/P140/NOR40015800

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