(2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Dezember 2014 tritt die Verordnung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2014, LGBl. für Wien Nr. 9/2014, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Dezember 2014 tritt die Verordnung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten im Jahr 2014, LGBl. für Wien Nr. 9 aus 2014,, außer Kraft.